Beitragsordnung des Vereins „1. American Sports-Club Duisburg Dockers 1986 e.V.“

Informationsblatt für Mitglieder 

§1 Grundlagen

Bezugnehmend auf den § 21 der Satzung des Vereins beschließt der Gesamtvorstand eine Beitragsordnung.

§2 Beitragspflicht

Alle Vereinsmitglieder sind beitragspflichtig. Von der Beitragspflicht ausgenommen sind a) Ehrenmitglieder und b) Funktionsträger des 1. American Sports-Club Duisburg Dockers 1986 e.V.

§3 Beitragshöhe

  1. Die fälligen Mitgliedsbeiträge richten sich nachfolgender Kategorisierung:

American Football

18€ pro Monat für volljährige Mitglieder

Flag-Team (ab dem 01.01.2025 geht „Flag Football“ automatisch in den Tarif „Sportgruppe“ über!)

15€ pro Monat für aktive Mitglieder

9 EUR pro Monat Passivmitgliedschaft  

Cheerleading (Erhöhung der Mitgliedsbeiträge ab dem 01.07.2025 um +4 EUR / Mitglied / Monat)

Insgesamt 288€/Jahr für minderjährige Mitglieder.

Einzug der monatlichen Beiträge für minderjährige Mitglieder gem. Zahlungsplan:

01.01. 28 EUR

01.02. 28 EUR

01.03. 28 EUR

01.04. 28 EUR

01.05. 28 EUR

01.06. 28 EUR

01.07. 12 EUR + 4 EUR Beitragserhöhung ab dem 01.07.2025

01.08. 12 EUR + 4 EUR Beitragserhöhung ab dem 01.07.2025

01.09. 12 EUR + 4 EUR Beitragserhöhung ab dem 01.07.2025

01.10. 12 EUR + 4 EUR Beitragserhöhung ab dem 01.07.2025

01.11. 12 EUR + 4 EUR Beitragserhöhung ab dem 01.07.2025

01.12. 12 EUR + 4 EUR Beitragserhöhung ab dem 01.07.2025

Insgesamt 324€/Jahr für volljährige Mitglieder.

Einzug der monatlichen Beiträge für volljährige Mitglieder gem. Zahlungsplan:

01.01. 31 EUR

01.02. 31 EUR

01.03. 31 EUR

01.04. 31 EUR

01.05. 31 EUR

01.06. 31 EUR

01.07. 15 EUR + 4 EUR Beitragserhöhung ab dem 01.07.2025

01.08. 15 EUR + 4 EUR Beitragserhöhung ab dem 01.07.2025

01.09. 15 EUR + 4 EUR Beitragserhöhung ab dem 01.07.2025

01.10. 15 EUR + 4 EUR Beitragserhöhung ab dem 01.07.2025

01.11. 15 EUR + 4 EUR Beitragserhöhung ab dem 01.07.2025

01.12. 15 EUR + 4 EUR Beitragserhöhung ab dem 01.07.2025

9 EUR pro Monat Passivmitgliedschaft  

Wrestling (ab dem 01.01.2025 geht „Wrestling“ automatisch in den Tarif „Sportgruppe“ über!)

30€    pro Monat minderjährige Mitglieder
35€    pro Monat für volljährige Mitglieder

Neu: Sportgruppe / Allgemeiner Sport: Flag Football, Ringen, Wrestling (ab 01.01.2025)

30€    pro Monat minderjährige Mitglieder
35€    pro Monat für volljährige Mitglieder

15€  pro Monat für passive Mitglieder Sportgruppe / Flag Football / Wrestling         

Die Rückerstattung des entrichteten Beitrags bei Vereinsaustritt ist nicht möglich.

§4 sonstige Kosten und Umlagen

Mit der Aufnahme in den Verein wird eine einmalige Anmeldegebühr von 30 EUR fällig.
Neben den monatlich zu entrichtenden Mitgliedsbeiträgen kann der Vorstand des Vereins die Erhebung außerordentlicher Umlagen in nicht festgesetzter Höhe zur Finanzierung des Vereins einfordern z.B. Beitragsrückstände aus erfolglosen und laufenden Mahnverfahren von Mitgliedern einer Abteilung der letzten 3 Jahre. Zusätzliche Kosten für Sportart- und Vereinsspezifische Ausrüstung sowie Reisekosten zu Sport- und Trainings Veranstaltungen sind grundsätzlich vom Mitglied selbst zu tragen. Der Mitgliedsbetrag für Volljährige setzt sich aus dem Basistarif (Basisbeitrag) zur Zeit 15 EUR pro Monat und dem spezifischen Abteilungsbeitrag in der jeweiligen Höhe der Abteilung zusammen. Mitgliedsbeiträge für Minderjährige und Studierende können vom Basistarif abweichen.

§5 Beitragsentrichtung

Die Beitragsentrichtung erfolgt ausschließlich per SEPA-Lastschriftmandat. Das Mitglied verpflichtet sich, im Zuge des Vereinsbeitritts, dem Verein ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Das Mitglied teilt dem Verein IBAN und SWIFT-Code des Kontos der deutschen Niederlassung eines Kreditinstitutes mit, von dem die Beträge eingezogen werden können.

Für das Einzugsverfahren gilt die bankübliche Widerspruchsfrist.

Das Vereinsmitglied hat dafür Sorge zu tragen, dass für den einzuziehenden Betrag ausreichend Deckung auf dem angegebenen Konto besteht und die korrekte Kontoverbindung dem Verein gemeldet ist.

Bei Rückweisung eines Lastschrifteinzuges wegen mangelnder Deckung des Kontos oder aus sonstigen Gründen, wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 10,00 € durch den Verein erhoben.

§6 Beitragsfälligkeit

Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich und am ersten Werktag des Monats abgebucht. Aufnahmegebühren werden einmalig nach der Anmeldung des Mitglieds abgebucht,

§7 Verzugsfälle

Im Verzugsfall wird der Vorstand für die Anmahnung der Mitgliedsbeiträge beim Vereinsmitglied Mahngebühren erheben. Folgende Mahngebühren fallen bei den entsprechenden Mahnstufen an und addieren sich auf.

Mahnschreiben: 10,00 €

Einschreiben mit Rückschein: 10 €

Der geschäftsführende Vorstand kann das gerichtliche Mahnverfahren einleiten und ein Inkassounternehmen zum Einzug der Forderungen beauftragen. Die entstehenden Kosten aus dem gerichtlichen Mahnverfahren werden in vollem Umfang dem Vereinsmitglied in Rechnung gestellt.

§8 Tarifwechsel

Aktive Mitglieder können auf schriftlichen Antrag auf die passive Mitgliedschaft mit einer Vorlaufzeit von mind. 6 Monaten wechseln. Ein Wechsel von passiv auf aktiv ist ist zum 1. des Folgemonats möglich.

§9 Kündigungsfristen

Die Kündigungsfrist ist mind. 6 Wochen vor dem nächsten 31. Dezember eines Jahres schriftlich beim Vorstand zu erklären. Die Abwesenheit vom Training begründet nicht automatisch die Beendigung der Mitgliedschaft.

Beschluss des Gesamtvorstands

Duisburg, den 11.12.2024

Der Vorstand

1.ASC Duisburg Dockers 1986 e.V.

+++ Der Verein macht bei der Aufnahme keine Unterschiede zwischen Menschen mit oder ohne Inklusion, Geschlecht, Rasse oder Herkunft. Wir prüfen nur die Geschäftsfähigkeit von Neumitgliedern, z.B. wenn Sie noch minderjährig sind, in diesem Fall ist ein gesetzlicher Vormund vonnöten, der mit einer Beitrittserklärung dein Eintritt der Tochter/des Sohnes in unserem Verein erklärt. Im Fall, dass für Volljährige ein Vormund gewünscht ist, so haftet der Vormund für Mitgliedsbeiträge und zurückliegende offene Beiträge ab dem Tag der Beitrittserklärung und Eintragung. Menschen mit Inklusion können ihre Freizeitaktivitäten ohne Vormund selber wählen und sich jederzeit mit einer Beitrittserklärung bei uns anmelden und spätestens zum 19.11. zum Jahresende 31.12. kündigen. Wir prüfen bei Mitgliedern mit Inklusion weder deren Geschäftsfähigkeit noch die Rechtsfähigkeit, diese muß von einem Amtsgericht bestätigt werden. Eine Rückzahlung der Mitgliedsbeiträge ist ausgeschlossen +++

+++ Erkrankungen, Verletzungen, Unfälle und Abwesenheit vom Training berechtigen nicht zu Beitragskürzungen, günstigeren Tarifen oder einer Sonderkündigung. Mitgliedsbeiträge finanzieren den Verein und sichern dessen fortbestehen. Der Beitrag dient also nach den vereinsrechtlichen Grundsätzen dazu, den Vereinszweck zu verwirklichen. +++

+++ Aktuell wegen Corona +++

In der Regel müssen Mitgliedsbeiträge für Vereine gezahlt werden, auch wenn der Verein wegen der Corona-Krise keine Aktivitäten anbietet. Der Grund: Mitgliedsbeiträge finanzieren den Verein und sichern dessen fortbestehen. Der Beitrag dient also nach den vereinsrechtlichen Grundsätzen dazu, den Vereinszweck zu verwirklichen, erklärt die Verbraucherzentrale. Aus diesem Grund besteht jetzt auch kein Minderungs- oder Sonderkündigungsrecht.

Das gilt auch dann, wenn sportliche Veranstaltungen, Kurse oder sonstige Vereinsangebote abgesagt werden. Die Beitragsverpflichtung eines Mitglieds besteht solange, wie seine Mitgliedschaft im Verein andauert. Mitglieder könnten ihre Mitgliedschaft lediglich zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen.

Für Mitglieder gelten zunächst die Kündigungsmöglichkeiten, wie sie in der Satzung geregelt sind. Grundsätzlich sind die dort genannten Kündigungszeitpunkte und – fristen einzuhalten. Ein Sonderkündigungsrecht dürfte aufgrund der 2G-Regelung in der Corona-Schutzverordnung nicht anzunehmen sein, da es sich bei den Einschränkungen um einen vorübergehenden Zustand handelt. Die Mitglieder könnten durch die Impfung die Voraussetzungen für die Teilnahme schaffen.

+++ Aktuell wegen Corona +++