Beitragsordnung des Vereins „1. American Sports-Club Duisburg Dockers 1986 e.V.“
Informationsblatt für Mitglieder
§1 Grundlagen
Bezugnehmend auf den § 21 der Satzung des Vereins beschließt der Gesamtvorstand eine Beitragsordnung.
§2 Beitragspflicht
Alle Vereinsmitglieder sind beitragspflichtig. Von der Beitragspflicht ausgenommen sind a) Ehrenmitglieder und b) Funktionsträger des 1. American Sports-Club Duisburg Dockers 1986 e.V.
§3 Beitragshöhe
- Die fälligen Mitgliedsbeiträge richten sich nachfolgender Kategorisierung:
American Football
Flag-Team
8 EUR pro Monat für minderjährige Mitglieder
11 EUR pro Monat für volljährige Mitglieder
Cheerleading
20€ pro Monat minderjährige Mitglieder
23€ pro Monat für volljährige Mitglieder
+10€ pro Monat für jedes weitere Familienmitglied bis 17 Jahre
Wrestling
10€ pro Monat minderjährige Mitglieder
15€ pro Monat für volljährige Mitglieder
+10€ pro Monat für jedes weitere Familienmitglied bis 17 Jahre
Nicht Aktive
9 EUR pro Monat Passivmitgliedschaft
Die Rückerstattung des entrichteten Beitrags bei Vereinsaustritt ist nicht möglich.
§4 sonstige Kosten
Mit der Aufnahme in den Verein wird eine einmalige Anmeldegebühr von 20 EUR fällig.
Neben den monatlich zu entrichtenden Mitgliedsbeiträgen kann der Vorstand des Vereins die Erhebung außerordentlicher Umlagen in nicht festgesetzter Höhe zur Finanzierung des Vereins einfordern. Zusätzliche Kosten für Sportart- und Vereinsspezifische Ausrüstung sowie Reisekosten zu Sport- und Trainings Veranstaltungen sind grundsätzlich vom Mitglied selbst zu tragen. Der Mitgliedsbetrag für Volljährige setzt sich aus dem Basistarif (Basisbeitrag) zur Zeit 11 EUR pro Monat und dem spezifischen Abteilungsbeitrag in der jeweiligen Höhe der Abteilung zusammen. Mitgliedsbeiträge für Minderjährige und Studierende können vom Basistarif abweichen.
§5 Beitragsentrichtung
Die Beitragsentrichtung erfolgt ausschließlich per SEPA-Lastschriftmandat. Das Mitglied verpflichtet sich, im Zuge des Vereinsbeitritts, dem Verein ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Das Mitglied teilt dem Verein IBAN und SWIFT-Code des Kontos der deutschen Niederlassung eines Kreditinstitutes mit, von dem die Beträge eingezogen werden können.
Für das Einzugsverfahren gilt die bankübliche Widerspruchsfrist.
Das Vereinsmitglied hat dafür Sorge zu tragen, dass für den einzuziehenden Betrag ausreichend Deckung auf dem angegebenen Konto besteht und die korrekte Kontoverbindung dem Verein gemeldet ist.
Bei Rückweisung eines Lastschrifteinzuges wegen mangelnder Deckung des Kontos oder aus sonstigen Gründen, wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 10,00 € durch den Verein erhoben.
§6 Beitragsfälligkeit
Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich und am ersten Werktag des Monats abgebucht. Aufnahmegebühren werden einmalig nach der Anmeldung des Mitglieds abgebucht,
§7 Verzugsfälle
Im Verzugsfall wird der Vorstand für die Anmahnung der Mitgliedsbeiträge beim Vereinsmitglied Mahngebühren erheben. Folgende Mahngebühren fallen bei den entsprechenden Mahnstufen an und addieren sich auf.
Mahnschreiben: 10,00 €
Einschreiben mit Rückschein: 10 €
Der geschäftsführende Vorstand kann das gerichtliche Mahnverfahren einleiten und ein Inkassounternehmen zum Einzug der Forderungen beauftragen. Die entstehenden Kosten aus dem gerichtlichen Mahnverfahren werden in vollem Umfang dem Vereinsmitglied in Rechnung gestellt.
§8 Tarifwechsel
Aktive Mitglieder können auf schriftlichen Antrag auf die passive Mitgliedschaft mit einer Vorlaufzeit von mind. 6 Monaten wechseln. Ein Wechsel von passiv auf aktiv ist ist zum 1. des Folgemonats möglich.
§9 Kündigungsfristen
Die Kündigungsfrist ist mind. 6 Wochen vor dem nächsten 31. Dezember eines Jahres schriftlich beim Vorstand zu erklären. Die Abwesenheit vom Training begründet nicht automatisch die Beendigung der Mitgliedschaft.
Beschluss der Mitgliederversammlung
Duisburg, den 10.04.2022
Der Vorstand
1.ASC Duisburg Dockers 1986 e.V.
+++ Erkrankungen, Verletzungen, Unfälle und Abwesenheit vom Training berechtigen nicht zu Beitragskürzungen, günstigeren Tarifen oder einer Sonderkündigung. Mitgliedsbeiträge finanzieren den Verein und sichern dessen fortbestehen. Der Beitrag dient also nach den vereinsrechtlichen Grundsätzen dazu, den Vereinszweck zu verwirklichen.
+++ Neue zeitbefristete Mitgliedschaft ab 01.08.2022 für ehemalige Mitglieder der Cheerleader Abteilung begrenzt auf 12 Monate +++
Es ist keine Kündigung notwendig. Es steht den neuen Alumni Mitgliedern frei sich nach Ablauf der zeitbefristeten Mitgliedschaft 12 Monate beim Verein neu anzumelden. Eine Ausnahme gilt für Passivmitglieder, die Mitgliedschaft wird nach dem Ablauf der 12 Monate zu den vorherigen Konditionen weitergeführt. Bei den Ehrenmitgliedern ändert sich am Mitgliedsstatus nichts, es wird jedoch um die Aktualisierung der Mitgliederdaten gebeten. Die Anmeldung kann absofort erfolgen.
Cheerleader Alumni Tarif: 23 EUR / Monat / volljähriges Mitglied
Voraussetzungen:
- es bestand for dem 01.06.2022 eine Mitgliedschaft / besteht eine Passivmitgliedschaft / besteht eine Ehrenmitgliedschaft bei dem 1. ASC Duisburg Dockers 1986 e.V.
- es besteht aktuell keine aktive Mitgliedschaft im Verein des 1. ASC Duisburg Dockers 1986 e.V. (ausgenommen Ehren- und Passivmitglieder).
- Ehemalige Mitglieder melden sich neu auf der Homepage an. https://www.duisburg-dockers.de/verein/mitgliedsantrag/
- Ehren- und Passivmitglieder aktualisieren ihre Mitgliederdaten über die Änderungsmitteilung auf der Homepage. https://www.duisburg-dockers.de/verein/aenderungsmitteilung/
+++ Neue zeitbefristete Mitgliedschaft ab 01.08.2022 für ehemalige Mitglieder der Cheerleader Abteilung begrenzt auf 12 Monate +++
+++ Aktuell wegen Corona +++
In der Regel müssen Mitgliedsbeiträge für Vereine gezahlt werden, auch wenn der Verein wegen der Corona-Krise keine Aktivitäten anbietet. Der Grund: Mitgliedsbeiträge finanzieren den Verein und sichern dessen fortbestehen. Der Beitrag dient also nach den vereinsrechtlichen Grundsätzen dazu, den Vereinszweck zu verwirklichen, erklärt die Verbraucherzentrale. Aus diesem Grund besteht jetzt auch kein Minderungs- oder Sonderkündigungsrecht.
Das gilt auch dann, wenn sportliche Veranstaltungen, Kurse oder sonstige Vereinsangebote abgesagt werden. Die Beitragsverpflichtung eines Mitglieds besteht solange, wie seine Mitgliedschaft im Verein andauert. Mitglieder könnten ihre Mitgliedschaft lediglich zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen.
Für Mitglieder gelten zunächst die Kündigungsmöglichkeiten, wie sie in der Satzung geregelt sind. Grundsätzlich sind die dort genannten Kündigungszeitpunkte und – fristen einzuhalten. Ein Sonderkündigungsrecht dürfte aufgrund der 2G-Regelung in der Corona-Schutzverordnung nicht anzunehmen sein, da es sich bei den Einschränkungen um einen vorübergehenden Zustand handelt. Die Mitglieder könnten durch die Impfung die Voraussetzungen für die Teilnahme schaffen.
+++ Aktuell wegen Corona +++